Risikoausgleich

Risikoausgleich
grundlegendes Prinzip, das im Risikogeschäft von Versicherungsunternehmen ausgenutzt wird und dieses erst ermöglicht. Der R. findet im Kollektiv und in der Zeit statt.
- 1. R. im Kollektiv: Der Versicherer übernimmt eine Vielzahl von Schadenverteilungen aus Einzelrisiken. Dabei finanzieren viele versicherte Risiken ohne Schäden oder mit Schäden unterhalb des Erwartungswerts durch ihre in diesen Fällen unverbrauchten (Risiko-)Prämien, wenige versicherte Risiken mit großen Schäden, die – zum Teil sehr erheblich – über den Erwartungswerten liegen. Das  Gesetz der großen Zahl bewirkt, dass es bei einem immer größer werdenden Versicherungsbestand immer unwahrscheinlicher wird, dass der effektive Gesamtschaden relativ hoch vom kollektiven Schadenerwartungswert abweicht.
- 2. R. in der Zeit: Sowohl im Kollektiv als auch bei den individuellen Risiken tritt in einer Rechnungsperiode gegenüber dem Erwartungswert regelmäßig ein Über- oder Unterschaden auf. Werden mehrere im Zeitablauf entstehende einperiodische Über- und Unterschäden zusammengefasst, so gleichen sie sich, wenigstens zum Teil, aus. Mit der Bildung (bei Unterschäden) und Auflösung (bei Überschäden) von  Schwankungsrückstellungen soll der R. in der Zeit besonders gefördert werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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